Barrierefreie Webseiten
Bis Mitte 2025 müssen auch Webseiten von Unternehmen barrierefrei sein.
Die Pflicht hierzu besteht bereits seit 2018 für Webseiten, die ein öffentliches Angebot sind. Hierzu zählen beispielsweise Gemeinden, öffentliche Schulen etc.
Ab dem 28.06.2025 ist es auch in Deutschland für Unternehmen vorgeschrieben, öffentliche Angebote barrierefrei zu gestalten. Dadurch erhalten allen Nutzer einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen im Internet. Dies dient der Inklusion und Chancengleichheit für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen oder Einschränkungen. Es ist daher wichtig, dass Webseitenbetreiber sicherstellen, dass ihre Websites barrierefrei sind, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und allen Nutzern eine positive Online-Erfahrung zu bieten.
Um die Ansprüche der gesetzlichen Vorgaben (Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (BFSG)) muss Webseite so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Einschränkungen problemlos genutzt werden kann. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Barrierefreie Websites verwenden Techniken wie alternative Texte für Bilder, klare Strukturen und Farbkontraste, um sicherzustellen, dass alle Nutzer die Inhalte problemlos wahrnehmen und verstehen können.